09 Apr

Corona: Stadt Essen verhängt Haushaltssperre

Noch vor den Osterfeiertagen hat der Stadtkämmerer Gerhard Grabenkamp mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre verhängt: Damit zieht er die Konsequenzen aus den „gewaltigen Corona-bedingten Haushaltsrisiken“, wie es in einem Schreiben an die Ratsmitglieder heißt, das den Werdener Nachrichten vorliegt. Diese Haushaltssperre erlaubt es auch nicht mehr der Bezirksvertretung, Geld für Maßnahmen auszugeben.

Vom Essener Rathaus aus wurde eine Haushaltssperre verhängt.

Der Stadtkämmerer begründet die Haushaltsperre mit „gravierenden Haushaltsbelastungen“, von denen man wegen der Corona-Pandemie ausgehen müsse. So rechnet er mit weniger Steuereinnahmen auf der einen und mit erhöhten Ausgaben auf der anderen Seite, die die Bewältigung der Krise mit sich bringen wird.

Die Haushaltssperre erlaubt es der Kommune nur noch, für Maßnahmen Geld auszugeben, die rechtlich verpflichtend oder für „die Weiterführung notwendiger Maßnahmen nötig und unaufschiebbar“ sind. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen, „die der Gefahren- und Schadensabwehr oder der Vermeidung von Schadenersatzansprüchen“ dienen. Die Budgets der Fachbereiche, auch die der Bezirksvertretungen sind gesperrt, neue finanzielle Verpflichtungen dürfen sie nicht mehr eingehen. Auf Auszahlungen für Leistungen und Maßnahmen, die bereits bis zum 8. April beauftragt wurden, hat die Haushaltssperre laut Schreiben keine Auswirkungen.

Immerhin: Zusammen mit der Verwaltungsbeauftragten für den Bezirk IX (Werden/Kettwig/Bredeny) habe Bezirksbürgermeister Benjamin Brenk klären können, dass die bisher beschlossenen Ausgaben an externe Antragsteller auch tatsächlich fließen, berichtet er den Werdener Nachrichten. „Die entsprechenden Bewilligungsbescheide sind rausgegangen“, so Brenk. Knapp die Hälfte ihres Budgets von 300.000 Euro hat die Bezirksvertretung immerhin schon ausgeben können, jedoch sind 159.202 Euro nun erst einmal eingefroren. Benjamin Brenk geht zudem davon aus, dass auch die 100.000 Euro aus dem Sondertopf, die der Bezirksvertretung eigentlich für besondere Aufgaben dreier Fachbereiche zur Verfügung stehen, von der Sperre betroffen sind.

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