Radler an sich und überhaupt —
Gerade wird noch über Radler und ihre Wildcard als Masse diskutiert, da hat Werden schon wieder eine eigene Spezialität. Wenn es in der Brückstraße auf dem Fußweg zu eng ist, dann wird eben auf der Straße geparkt. Klar: Der Radfahrer darf nicht von der Straße verdrängt werden, und womöglich steht das E-Rad so in Sichtweite des Eigentümers. Also wahrscheinlich alles gut und richtig.
Doch das Parken der Autos wird dadurch nicht gerade erleichtert, auch wenn das Rad quer steht. Brauchen wir also bald keine Fahrradparkplätze und Ständer mehr; aber bedeutend mehr Parkplätze, auch für Zweirad-Kraftfahrer, die Roller und Größeres zunehmend auf Autoparkplätzen abstellen?
Braucht der Radler dieses Rades eigentlich einen Parkschein? Ich meine: Höchstens einen Viertelschein, der aber leider nicht diebstahlssicher angebracht werden kann.