08 Dez.

Aus der Vorlage zu den neuen Asylstandorten – Auszüge

(Siehe auch unten Beitrag: Flüchtlinge am Viehauser Berg)

Wer die Vorlage liest, sieht darin eher eine Absage, nur deutliche HIndernisse werden aufgelistet.

In der Vorlage heißt es unter anderem:

„Die asylsuchenden Flüchtlinge werden gem. § 3 Flüchtlingsaufnahmegesetz NW (FlüAG NW) entsprechend der Einwohnerzahl und Fläche auf die Städte und Landkreise in Nordrhein-Westfalen verteilt, die Stadt Essen muss rund 3% der Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen aufnehmen.“
(…)

„Bis März 2016 werden insgesamt rund 6.280 Asylsuchende in städtischen Unterkünften untergebracht und damit dann die Quote von 2015 erfüllt:

  • 1.100 in Übergangsheimen,
  •    900 in Behelfseinrichtungen
  •    280 in Hotels, Bildungszentren etc.
  • 4.000 in Flüchtlingsdörfern.
    Damit hätte die Stadt Essen alle Flüchtlinge untergebracht, die ihr für das Jahr 2015 auf Basis von 1 Mio. Flüchtlingen deutschlandweit zugewiesen werden.“
  • (…)
    1. 1.     Bedarf an Unterbringungskapazitäten bis Ende 2016

    Bei einem weiterhin bestehenden hohen Zugang von Flüchtlingen im Jahr 2016 im Umfang von einer Million nach Deutschland erfolgen entsprechend wiederum Zuweisungen im Umfang von bis zu 6.400 Flüchtlingen.

    Damit die Flüchtlingsdörfer und die Behelfseinrichtungen durch reguläre Unterkünfte abgelöst werden können, errechnet sich ein Gesamtbedarf von zusätzlichen rund 6.000 Unterkunftsplätzen.“

  • (…)
  • ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Zum Standort ViehauserBerg / Zimmermannstraße heißt es:

      • Ein Mischwasserkanal ist vorhanden, der Erschließungsaufwand bei Schmutzwasser sei normal, werde beim Frischwasser aber sehr hoch. Gas und Strom seien dagegen vorhanden.
      • „MW = Mischwasser / SW= Schmutzwasser – Die Aussage zum Vorhandensein eines MW- oder SW-Kanals trifft noch keine Aussage zur hydraulischen Leistungsfähigkeit der gesamten Vorflut der öffentlichen Abwasseranlage und der Anschlussmöglichkeit (Freispiegel / Pumpe)Beim Vorliegen einer Ordnungsverfügung sind Gespräche mit der BR Düsseldorf hinsichtlich der Umsetzbarkeit der Maßnahme zu führenDie Aussage zum „Erschließungsaufwand Regenwasser“ differenziert in der Ersteinschätzung nicht abschließend zwischen einem Kanalanschluss, einer Versickerung oder einer Direkteinleitung“
      • Ersteinschätzung aus grünplanerischer Sicht

         

        Die Fläche ist Teil eines größeren Frei- und Agrarraums mit Wechsel von Waldflächen und landwirtschaftlich genutzten Flächen, der sich bis zum Baldeneysee zieht. Anknüpfungen an Grün-/Freiflächen im Siedlungsraum sind vorhanden.

         

        Ersteinschätzung aus naturschutzfachlicher Sicht

         

        Nutzung: landwirtschaftlich genutzte Fläche

        Lage: Freiraum benachbart zum Siedlungsrand.

         

        Landschaftsplanung:

        • Landschaftsschutzgebiet: Die Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet Nr. 3.4.56 „Fischlaker Mark“ gemäß Landschaftsplan Essen.

         

        Schutzzweck:

        ­    Erhaltung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit (Bodenschutz-Fachbeitrag von August 2007 zum Regionalen Flächennutzungsplan: Es handelt sich hier um schutzwürdigen Boden mit weitgehend naturbelassenen Bodenprofilen, hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit und hoher Wahrscheinlichkeit, dass hier Wasser im Boden gespeichert wird.)

        ­    Erholung (Durch die Fläche bzw. an der Fläche vorbei verlaufen Ortswanderwege (Bredeney – Kupferdreh, Werden – Kupferdreh) und Reitwege.)

        ­    Klima (Klimaanalyse Stadt Essen von Dezember 2002: Die Fläche ist Teil eines Klima-Ausgleichsraumes, d.h. hier entsteht feuchte oder kühle Luft.)

         

        • Regionaler Flächennutzungsplan als Landschaftsrahmenplan: Er weist die Fläche als Bereich zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung, allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich sowie Regionalen Grünzug aus.

         

        • Landwirtschaftlicher Fachbeitrag von August 2007 zum Regionalen Flächennutzungsplan: Die Fläche liegt in einer Kernzone der Landwirtschaft.

         

        Artenschutz:

        Für die landwirtschaftlichen Nutzflächen liegen keine Untersuchungen vor; das Potenzial für planungsrelevante Offenlandarten besteht, Artenschutzprüfung ist erforderlich. Zeitlich ist zu berücksichtigen, dass die Artenschutzprüfung nicht vor Juli 2016 abgeschlossen wäre; erst danach könnte entschieden werden, ob und wann die Fläche in Anspruch genommen werden kann. Zeitlich ist außerdem zu berücksichtigen, dass bei einer Rodung des Gehölzbestandes an der Bernhardstraße die Schonzeit (1. März bis 30. September) zu beachten ist.

        Waldersatzerfordernis, wenn die Fläche genutzt würde: Etwa 3.500 qm Gehölzbestand an der Bernhardstraße sind voraussichtlich als Wald einzustufen und entsprechender Waldersatz nachzuweisen. Die Untere Forstbehörde ist zu beteiligen.

         

        Ersteinschätzung in Bezug auf Altlasten

         

        Nicht als Altlast erfasst. Liegt im Bereich oberflächennahen Bergbaues. Weitere Untersuchungen notwendig. Grubenbildeinsichtnahme. Schützenswerte natürliche Böden.

         

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    Zum Standort Wallneyer Straße heißt es:

  • Wallneyer

     

    Zur Wallneyer Straße, unterhalb des Wetteramtes auf dessen Seite, heißt es:

  • Ein Mischwasserkanal sei vorhanden, der Erschließungsaufwand Schmutz- und Frischwasser sei „sehr hoch“, Gas und Wasser dort zur Verfügung zu stellen , „sehr schwierig“
  • Der Text:
  • „MW = Mischwasser / SW= Schmutzwasser – Die Aussage zum Vorhandensein eines MW- oder SW-Kanals trifft noch keine Aussage zur hydraulischen Leistungsfähigkeit der gesamten Vorflut der öffentlichen Abwasseranlage und der Anschlussmöglichkeit (Freispiegel / Pumpe)
  • Beim Vorliegen einer Ordnungsverfügung sind Gespräche mit der BR Düsseldorf hinsichtlich der Umsetzbarkeit der Maßnahme zu führenDie Aussage zum „Erschließungsaufwand Regenwasser“ differenziert in der Ersteinschätzung nicht abschließend zwischen einem Kanalanschluss, einer Versickerung oder einer Direkteinleitung.
  • Ersteinschätzung aus grünplanerischer Sicht

     

    Das angegrenzte Gebiet ist bedeutender Teil des Freiraums und dient gemeinsam mit anderen Flächen im Umfeld der Erholungsfunktion.

     

    Ersteinschätzung aus naturschutzfachlicher Sicht

     

    Nutzung: landwirtschaftlich genutzte Fläche, nördlicher Teil bauliche Anlagen des LANUV

    Lage: Freiraum

    Landschaftsplanung (ohne bauliche Anlagen des LANUV):

     

    • Regionaler Flächennutzungsplan als Landschaftsrahmenplan: Er weist die Fläche als Bereich zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung aus; d.h. es soll geprüft werden, ob die Fläche als Landschaftsschutzgebiet festzusetzen ist. Außerdem weist er die Fläche als allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich sowie Regionalen Grünzug aus.

     

    • Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege von 2009 zum Regionalen Flächennutzungsplan: Die Fläche liegt in einem unzerschnittenen Raum. D.h. sie hat grundsätzlich eine besondere Bedeutung für das Artenspektrum, die Erholung und das Landschaftsbild.

     

    • Klimaanalyse Stadt Essen von Dezember 2002: Die Fläche ist Teil eines Klima-Ausgleichsraumes, d.h. hier entsteht feuchte oder kühle Luft.

     

    • Bodenschutz-Fachbeitrag von August 2007 zum Regionalen Flächennutzungsplan: Es handelt sich hier um schutzwürdigen Boden mit weitgehend naturbelassenen Bodenprofilen, hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit und hoher Wahrscheinlichkeit, dass hier Wasser im Boden gespeichert wird.

     

    • Landwirtschaftlicher Fachbeitrag von August 2007 zum Regionalen Flächennutzungsplan: Die Fläche liegt in einer Kernzone der Landwirtschaft.

     

    Artenschutz:

    In der Nachbarschaft wurde die Feldlerche beobachtet; Artenschutzprüfung ist erforderlich. Zeitlich ist zu berücksichtigen, dass die Artenschutzprüfung nicht vor Juli 2016 abgeschlossen wäre; erst danach könnte entschieden werden, ob und wann die Fläche in Anspruch genommen werden kann.

    Planungsrechtlicher Ausgleich: Die Fläche dient als planungsrechtlicher Ausgleich für die Flächennutzungsplanänderung / für den Bebauungsplan „Messeparkplatz Lilienthalstraße“; bei deren Änderung / Aufstellung ist dies in die Abwägung eingeflossen. D.h. für die Inanspruchnahme von Freiraum für den Messeparkplatz Lilienthalstraße soll u.a. hier Baufläche aufgegeben und dauerhaft Freiraum erhalten werden. –

    Außerdem wurde für die Fläche Overhammshof (ehemals Kutel) eine landschaftsrechtliche Befreiung für eine Erstaufnahmeeinrichtung erteilt, damit die Fläche Wallneyer Straße als Freiraum erhalten werden kann.

     

    Ersteinschätzung in Bezug auf Altlasten

     

    Nicht als Altlast erfasst. Liegt im Bereich oberflächennahen Bergbaues. Weitere Untersuchungen notwendig. Grubenbildeinsichtnahme. Schützenswerte natürliche Böden“

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07 Dez.

Flüchtlinge bei Viehausen unterbringen, Landwirt weiß nichts davon

Es ist nicht das erste Mal, dass dieses Gelände auf die Tagesordnung kommt. Damals noch als Eigenheim-Baugebiet.

Es ist nicht das erste Mal, dass dieses Gelände auf die Tagesordnung kommt. Damals noch als Eigenheim-Baugebiet. Die obere Fläche an der Zimmermannstraße ist als Reserve vorgesehen. Laut Städtischer Vorlage ist alles zusammen im Besitz von 12 Privateigentümern. Es sind 63.000 und 52.000 Quadratmeter im Landschaftsschutz.

Am heutigen Mittwoch bei einer internen Vorbesprechung der BV im Rathaus zu den neuen festen Flüchtlingsheimen und wo sie stehen könnten, werden zwei Gelände vorgestellt, die sehr interessant sind für Werden. Wieder einmal geht es um die Fischlaker Mark. Wie damals, als offenbar nur zum Schein und zur Ablenkung dort Eigenheime vorgeschlagen wurden, geht es diesmal um Flüchtlingsheime dort an der Straße Viehauser Berg zwischen Tennisclub und Bernhardstraße. 400 bis 800 Menschen sollen dort festen Wohnraum bekommen.

 

Landwirt  Viehausen dagegen betont:Ich weiß von nichts. Das Gelände gehört eindeutig der Familie und sei auch nicht zu enteignen, da es Landschaftsschutzgebiet ist. In dem Vorschlag der Stadt werden schon alle Vor- und Nachteile diskutiert: Bergbau möglich, Artenschutz müsste lange bis Mitte 2016 geprüft werden, usw. (siehe Beitrag oben)

Ist das wieder ein Potemkinsches Dorf? Oder soll in Foschlaken huckepack gleich die lange in Amt Best erhoffte große Baumaßnahme mit sozialem Wohnungsbau und Eigenheimen auf den Weg gebracht werden?

Dass das zweite Gelände an der Wallneyer Straße dagegen echter in Planung ist, darf man annehmen. Es stand schon einmal in dem Bereich etwas auf dem Plan für Flüchtlingsheime, auch sollte Jahre vorher in der Nähe schon einmal die Internationale Schule entstehen.

Fischlaken Teil

Die alte Postkarte (Sammlung Baumann) zeigt ein wenig bebautes Fischlaken und die Dimension der heute noch freien Fläche.

 

 

07 Dez.

Jutta Lorenz

Wenn es auch nicht in den Werdener Nachrichten stand, wollen wir doch gerne helfen: Jutta Lorenz, die im März letzten Jahres Ankas Wäschemoden übernommen hat, wird das Geschäft auch weiter führen. Nur zur Klarstellung.

03 Dez.

Die Werdener Nachrichten vom 4. Dezember

Sind alte Autofahrer gefährlich? Wie auch immer, sie sollten trotzdem den Weihnachtszauber zu besuchen, der wieder im Tor 2 mit noch mehr Attraktionen lockt. Für Flüchtlinge werden Fahrräder gesucht. Ganz innovativ ist das Gymnasium Werden. Innovativ ist auch der neue Pächter des Löwental.

Bei den Fußballern des SCWH geht es aufwärts, aber der Weg ist nicht leicht. Leicht war es auch nicht vor 100 Jahren im Krieg. Fleisch gab es nur für Einheimische. Essern Köpfe sind nun mehr geworden, etliche Werdener sind in das Standardwerk eingebaut. Standard ist auch schon der Weihnachtsmarkt, und wird doch jedes Jahr ein wenig verbessert, diesmal war er besonders gemütlich. Und bei den Werdener Gymnasien ist der Standard hoch, ob nun Aktionen oder der schottische Gast.

Das und noch viel mehr in der Werdener.

Karikatur