Aus der Vorlage zu den neuen Asylstandorten – Auszüge
(Siehe auch unten Beitrag: Flüchtlinge am Viehauser Berg)
Wer die Vorlage liest, sieht darin eher eine Absage, nur deutliche HIndernisse werden aufgelistet.
In der Vorlage heißt es unter anderem:
„Die asylsuchenden Flüchtlinge werden gem. § 3 Flüchtlingsaufnahmegesetz NW (FlüAG NW) entsprechend der Einwohnerzahl und Fläche auf die Städte und Landkreise in Nordrhein-Westfalen verteilt, die Stadt Essen muss rund 3% der Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen aufnehmen.“
(…)
„Bis März 2016 werden insgesamt rund 6.280 Asylsuchende in städtischen Unterkünften untergebracht und damit dann die Quote von 2015 erfüllt:
- 1.100 in Übergangsheimen,
- 900 in Behelfseinrichtungen
- 280 in Hotels, Bildungszentren etc.
- 4.000 in Flüchtlingsdörfern.
Damit hätte die Stadt Essen alle Flüchtlinge untergebracht, die ihr für das Jahr 2015 auf Basis von 1 Mio. Flüchtlingen deutschlandweit zugewiesen werden.“ - (…)
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- 1. Bedarf an Unterbringungskapazitäten bis Ende 2016
Bei einem weiterhin bestehenden hohen Zugang von Flüchtlingen im Jahr 2016 im Umfang von einer Million nach Deutschland erfolgen entsprechend wiederum Zuweisungen im Umfang von bis zu 6.400 Flüchtlingen.
Damit die Flüchtlingsdörfer und die Behelfseinrichtungen durch reguläre Unterkünfte abgelöst werden können, errechnet sich ein Gesamtbedarf von zusätzlichen rund 6.000 Unterkunftsplätzen.“
- (…)
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Zum Standort ViehauserBerg / Zimmermannstraße heißt es:
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- Ein Mischwasserkanal ist vorhanden, der Erschließungsaufwand bei Schmutzwasser sei normal, werde beim Frischwasser aber sehr hoch. Gas und Strom seien dagegen vorhanden.
- „MW = Mischwasser / SW= Schmutzwasser – Die Aussage zum Vorhandensein eines MW- oder SW-Kanals trifft noch keine Aussage zur hydraulischen Leistungsfähigkeit der gesamten Vorflut der öffentlichen Abwasseranlage und der Anschlussmöglichkeit (Freispiegel / Pumpe)Beim Vorliegen einer Ordnungsverfügung sind Gespräche mit der BR Düsseldorf hinsichtlich der Umsetzbarkeit der Maßnahme zu führenDie Aussage zum „Erschließungsaufwand Regenwasser“ differenziert in der Ersteinschätzung nicht abschließend zwischen einem Kanalanschluss, einer Versickerung oder einer Direkteinleitung“
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Ersteinschätzung aus grünplanerischer Sicht
Die Fläche ist Teil eines größeren Frei- und Agrarraums mit Wechsel von Waldflächen und landwirtschaftlich genutzten Flächen, der sich bis zum Baldeneysee zieht. Anknüpfungen an Grün-/Freiflächen im Siedlungsraum sind vorhanden.
Ersteinschätzung aus naturschutzfachlicher Sicht
Nutzung: landwirtschaftlich genutzte Fläche
Lage: Freiraum benachbart zum Siedlungsrand.
Landschaftsplanung:
- Landschaftsschutzgebiet: Die Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet Nr. 3.4.56 „Fischlaker Mark“ gemäß Landschaftsplan Essen.
Schutzzweck:
Erhaltung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit (Bodenschutz-Fachbeitrag von August 2007 zum Regionalen Flächennutzungsplan: Es handelt sich hier um schutzwürdigen Boden mit weitgehend naturbelassenen Bodenprofilen, hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit und hoher Wahrscheinlichkeit, dass hier Wasser im Boden gespeichert wird.)
Erholung (Durch die Fläche bzw. an der Fläche vorbei verlaufen Ortswanderwege (Bredeney – Kupferdreh, Werden – Kupferdreh) und Reitwege.)
Klima (Klimaanalyse Stadt Essen von Dezember 2002: Die Fläche ist Teil eines Klima-Ausgleichsraumes, d.h. hier entsteht feuchte oder kühle Luft.)
- Regionaler Flächennutzungsplan als Landschaftsrahmenplan: Er weist die Fläche als Bereich zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung, allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich sowie Regionalen Grünzug aus.
- Landwirtschaftlicher Fachbeitrag von August 2007 zum Regionalen Flächennutzungsplan: Die Fläche liegt in einer Kernzone der Landwirtschaft.
Artenschutz:
Für die landwirtschaftlichen Nutzflächen liegen keine Untersuchungen vor; das Potenzial für planungsrelevante Offenlandarten besteht, Artenschutzprüfung ist erforderlich. Zeitlich ist zu berücksichtigen, dass die Artenschutzprüfung nicht vor Juli 2016 abgeschlossen wäre; erst danach könnte entschieden werden, ob und wann die Fläche in Anspruch genommen werden kann. Zeitlich ist außerdem zu berücksichtigen, dass bei einer Rodung des Gehölzbestandes an der Bernhardstraße die Schonzeit (1. März bis 30. September) zu beachten ist.
Waldersatzerfordernis, wenn die Fläche genutzt würde: Etwa 3.500 qm Gehölzbestand an der Bernhardstraße sind voraussichtlich als Wald einzustufen und entsprechender Waldersatz nachzuweisen. Die Untere Forstbehörde ist zu beteiligen.
Ersteinschätzung in Bezug auf Altlasten
Nicht als Altlast erfasst. Liegt im Bereich oberflächennahen Bergbaues. Weitere Untersuchungen notwendig. Grubenbildeinsichtnahme. Schützenswerte natürliche Böden.
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Zum Standort Wallneyer Straße heißt es:
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Zur Wallneyer Straße, unterhalb des Wetteramtes auf dessen Seite, heißt es:
- Ein Mischwasserkanal sei vorhanden, der Erschließungsaufwand Schmutz- und Frischwasser sei „sehr hoch“, Gas und Wasser dort zur Verfügung zu stellen , „sehr schwierig“
- Der Text:
- „MW = Mischwasser / SW= Schmutzwasser – Die Aussage zum Vorhandensein eines MW- oder SW-Kanals trifft noch keine Aussage zur hydraulischen Leistungsfähigkeit der gesamten Vorflut der öffentlichen Abwasseranlage und der Anschlussmöglichkeit (Freispiegel / Pumpe)
- Beim Vorliegen einer Ordnungsverfügung sind Gespräche mit der BR Düsseldorf hinsichtlich der Umsetzbarkeit der Maßnahme zu führenDie Aussage zum „Erschließungsaufwand Regenwasser“ differenziert in der Ersteinschätzung nicht abschließend zwischen einem Kanalanschluss, einer Versickerung oder einer Direkteinleitung.
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Ersteinschätzung aus grünplanerischer Sicht
Das angegrenzte Gebiet ist bedeutender Teil des Freiraums und dient gemeinsam mit anderen Flächen im Umfeld der Erholungsfunktion.
Ersteinschätzung aus naturschutzfachlicher Sicht
Nutzung: landwirtschaftlich genutzte Fläche, nördlicher Teil bauliche Anlagen des LANUV
Lage: Freiraum
Landschaftsplanung (ohne bauliche Anlagen des LANUV):
- Regionaler Flächennutzungsplan als Landschaftsrahmenplan: Er weist die Fläche als Bereich zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung aus; d.h. es soll geprüft werden, ob die Fläche als Landschaftsschutzgebiet festzusetzen ist. Außerdem weist er die Fläche als allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich sowie Regionalen Grünzug aus.
- Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege von 2009 zum Regionalen Flächennutzungsplan: Die Fläche liegt in einem unzerschnittenen Raum. D.h. sie hat grundsätzlich eine besondere Bedeutung für das Artenspektrum, die Erholung und das Landschaftsbild.
- Klimaanalyse Stadt Essen von Dezember 2002: Die Fläche ist Teil eines Klima-Ausgleichsraumes, d.h. hier entsteht feuchte oder kühle Luft.
- Bodenschutz-Fachbeitrag von August 2007 zum Regionalen Flächennutzungsplan: Es handelt sich hier um schutzwürdigen Boden mit weitgehend naturbelassenen Bodenprofilen, hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit und hoher Wahrscheinlichkeit, dass hier Wasser im Boden gespeichert wird.
- Landwirtschaftlicher Fachbeitrag von August 2007 zum Regionalen Flächennutzungsplan: Die Fläche liegt in einer Kernzone der Landwirtschaft.
Artenschutz:
In der Nachbarschaft wurde die Feldlerche beobachtet; Artenschutzprüfung ist erforderlich. Zeitlich ist zu berücksichtigen, dass die Artenschutzprüfung nicht vor Juli 2016 abgeschlossen wäre; erst danach könnte entschieden werden, ob und wann die Fläche in Anspruch genommen werden kann.
Planungsrechtlicher Ausgleich: Die Fläche dient als planungsrechtlicher Ausgleich für die Flächennutzungsplanänderung / für den Bebauungsplan „Messeparkplatz Lilienthalstraße“; bei deren Änderung / Aufstellung ist dies in die Abwägung eingeflossen. D.h. für die Inanspruchnahme von Freiraum für den Messeparkplatz Lilienthalstraße soll u.a. hier Baufläche aufgegeben und dauerhaft Freiraum erhalten werden. –
Außerdem wurde für die Fläche Overhammshof (ehemals Kutel) eine landschaftsrechtliche Befreiung für eine Erstaufnahmeeinrichtung erteilt, damit die Fläche Wallneyer Straße als Freiraum erhalten werden kann.
Ersteinschätzung in Bezug auf Altlasten
Nicht als Altlast erfasst. Liegt im Bereich oberflächennahen Bergbaues. Weitere Untersuchungen notwendig. Grubenbildeinsichtnahme. Schützenswerte natürliche Böden“
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