Die Vorplanung – das Thema im Mai
Im Internet ist nun die Vorplanung zu lesen, die der BV als Tischvorlage gegeben wird, aber am Dienstag wohl noch nicht diskutiert und beschlossen. Ein detaillierten Kommentar dazu bringen die Werdener Nachrichten am Freitag, hier erst einmal der Text:
Farbliche Anmerkungen sind durch die WN-Redaktion vorgenommen worden.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung IX nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhaltsdarstellung
1. Verkehrskonzept
Mit Kenntnisnahme der Vorlage 0529/2013/6B durch die Bezirksvertretung IX am 30.04.2013 und der
Entscheidung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Stadtplanung (ASP) vom 06.06.2013 wurde
das Verkehrskonzept Essen-Werden beschlossen.
Die Bezirksvertretung IX wurde in der Sitzung am 26.11.2013 (Drucksache Nr. 1683/2013/6A) von
Seiten des Amtes für Straße und Verkehr (ASV) über die weiteren Schritte zur Umsetzung des Verkehrskonzeptes
und in der Sitzung am 25.11.2014 (Drucksache Nr. 1453/2014/6A) über die Finanzierung
der Maßnahme informiert.
Die Planungen sind nun soweit konkretisiert, dass sie der Bezirksvertretung vorgestellt werden können.
Wie im Verkehrskonzept festgelegt, wird die zurzeit geltende Einbahnstraßenregelung entgegen dem
Uhrzeigersinn für die Straßenzüge Abteistraße und Brückstraße aufgehoben. Die Abteistraße wird für
den Zweirichtungsverkehr freigegeben. Für die Fahrtrichtung von West nach Ost sind in der Abteistraße
zwei durchgehende Fahrstreifen geplant. Von Ost nach West steht hier nur ein durchgehender
Fahrstreifen zur Verfügung, wobei im Knotenpunktbereich Abteistraße / Brückstraße / Laupendahler
Landstraße auch hier 2 Fahrstreifen für diese Fahrbeziehung vorgesehen sind. Die Brückstraße wird
als Einbahnstraße von West nach Ost von der Grafenstraße bis zur Heckstraße zur Geschäftsstraße
zurück gebaut.
Die Fahrstreifenbreite für den Fahrverkehr variiert zwischen 3,0 – 3,75 m, in der Regel beträgt sie 3,25
m. Die Brückstraße mit Einbahnstraßenregelung erhält eine Fahrstreifenbreite von 3,50, damit die
Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden kann.
Die Gehwege sind in der Regel 2,50 m breit. Im Bereich der geplanten Anlieferzone in der Abteistraße
17-19 muss der Gehweg auf ca. 2,25 m eingeengt werden. Da die Gehwegbreite nur für kurze Zeit am
Tage zu Anlieferzwecken eingeschränkt ist, ergeben sich kaum Einbußen für die Fußgänger.
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Das Gleiche gilt für die Brückstraße im Bereich des ehemaligen Rathauses, wo ebenfalls eine Anlieferzone
vorgesehen ist. Die verbleibende Gehwegbreite beträgt hier 2,00 m. Im Bereich der geplanten
Haltestellen am Werdener Markt sieht die Planung aufgrund des erwarteten Fahrgastaufkommens
großzügige Aufstellflächen mit z.B. bis zu 5,60 m breiten Gehwegen auf der Südseite der Abteistraße
vor, wobei die nutzbare Gehwegbreite hier allerdings punktuell durch die geplanten Wartehäuschen
wieder eingeschränkt wird. Alle Einrichtungen für die Fußgänger werden barrierefrei gestaltet. Sämtliche
Überquerungsmöglichkeiten werden mit taktilen Leiteinrichtungen für Sehbehinderte und Bordsteinabsenkungen
für Mobilitätseingeschränkte Personen entsprechend dem aktuellen Leitfaden der
Stadt Essen für Barrierefreiheit im Straßenraum ausgestattet. Die Lichtsignalanlagen werden mit akustischem
Orientierungston und taktiler Freigabe ausgestattet.
Die Führung des Radverkehrs erfolgt in der Brückstraße auf der Fahrbahn. Im Einbahnstraßenbereich
der Brückstraße soll der Radverkehr auch entgegen der Einbahnstraßenrichtung zugelassen werden.
Auf der Abteistraße können aufgrund fehlender Straßenraumbreiten keine separaten Radverkehrsanlagen
angeboten werden. Auf der Gustav-Heinemann-Brücke ist für die Fahrtrichtung von West nach
Ost ein gemeinsamer Geh- und Radweg vorhanden. Im Knotenpunktbereich mit der Laupendahler
Landstraße wird der gemeinsame Geh- und Radweg aufgelöst. Der Radfahrer wird dann über die Laupendahler
Landstraße in einem Schutzstreifen geführt. Für die bevorzugte Führung des Radfahrers in
die Brückstraße wird dem Radfahrer als indirekter Linksabbieger in die Brückstraße ein gesicherter
Aufstell- bzw. Wartebereich angeboten. In entgegengesetzter Fahrtrichtung (Ost- West) kann der ausreichend
breite Gehweg von der Grafenstraße über die Gustav-Heinemann-Brücke ebenfalls für den
Radverkehr freigegeben werden.
Der Knotenpunkt Abteistraße/Brückstraße/Gustav-Heinemann-Brücke/Laupendahler Landstraße wird
über eine Lichtsignalanlage geregelt. Die jeweiligen Rechtsabbieger aus den Zufahrten Abteistraße,
Brückstraße und Gustav-Heinemann-Brücke werden nicht signalisiert. Die Fußgänger werden hier
über Dreiecksinseln und Fußgängerüberwege geführt. Über die Zufahrt Gustav-Heinemann-Brücke
werden zur Schaffung eines optimalen Stauraums keine Fußgängerfurten eingerichtet. Für den Linksabbieger
von der Abteistraße in die Laupendahler Landstraße wird nur eine geringe Verkehrsbelastung
erwartet. Die Linksabbiegespur wird daher so dimensioniert, dass sich ein Last- oder Sattelzug aufstellen
kann, ohne dass der nachrückende Geradeausverkehr behindert wird.
Die Brückstraße als Einbahnstraße soll zukünftig als Geschäftsbereich mit einer Tempo-30-Regelung
ausgewiesen werden. Zur Verdeutlichung der Geschwindigkeitsregelung wird das Fahrbahnniveau im
Knotenpunktbereich Brückstraße/Grafenstraße um ca. 10 cm angehoben. Wegen der besseren Haltbarkeit
soll der gesamte Bereich inklusive der Anrampung in Asphaltbauweise ausgeführt werden. Der
nachfolgende Bereich der Brückstraße ist durch dichten Geschäftsbesatz und entsprechender Fußgängerfrequenz
im Längs- und Querverkehr sowie einer entsprechenden Parkraumnachfrage für Kunden-
und Lieferverkehr geprägt. Für den Anlieferverkehr wird eine Parkstreifenbreite von 2,5 m, für die
Kundenverkehre wird eine Parkstreifenbreite von 2,0 m vorgesehen. Die Parkstreifen werden jeweils
eingefasst durch Grünbeete mit Baumpflanzungen. Wegen des engen Straßenraums sind hier Bäume
mit einer geringen Kronenbreite zu wählen, die auch ungünstige Lichtverhältnisse vertragen. Die Fahrbahnbreite
von 3,50 m ist so ausgelegt, dass die Einbahnstraße für Radfahrer in Gegenrichtung freigegeben
werden kann. Durch die Wahl dieses Mindestmaßes können großzügigere Flächen für den
Fußgänger- und Kundenverkehr angeboten werden. Im weiteren Verlauf der Brückstraße öffnet sich
mit dem Werdener Markt eine Platzsituation. Für diesen Platz wird ein eigenes Gestaltungskonzept
vorgelegt. Der Verkehr aus der Brückstraße wird mit einer Tempo-10-Regelung in die Heckstraße geführt.
Für den Knotenpunkt Abteistraße/Klemensborn wird im Wirkungsbereich der Haltestellen Werdener
Markt eine Fußgängerlichtsignalanlage eingerichtet. Die zweite, im Ursprungskonzept vorhandene
östliche Furt über die Abteistraße kann zugunsten einer Optimierung des Verkehrsflusses entfallen, da
dadurch für die Fußgänger praktisch keine Umwege entstehen und die Lage der verbleibenden Furt im
Gestaltungskonzept für den Werdener Markt zur Lenkung der Fußgängerströme berücksichtigt wird.
Die verbleibende Fußgängerfurt, die die Folkwang-Universität, den Werdener Markt und die angrenzenden
Haltestellen miteinander verknüpft, wird im Gegenzug mit einer Breite von 6 m sehr komfortabel
für den Fußgängerverkehr gestaltet.
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Die Straße Klemensborn wird als Einbahnstraße von Nord nach Süd ausgeführt. Gemäß Verkehrskonzept
wird der Busverkehr auch für die Gegenrichtung zugelassen. Im Einmündungsbereich Klemensborn
in die Brückstraße ist eine Haltestelle als Buskap vorgesehen. Die Haltestelle ist so weit von der
Brückstraße abgerückt, dass ein von der Abteistraße rechtsabbiegender LKW nicht von einem wartenden
Bus behindert wird. Für die aus der Haltestelle in die Abteistraße links einbiegenden Busse ist ein
eigenes Bussignal vorgesehen.
Die Haltestelle Werdener Markt in Fahrtrichtung Westen ist als Busbucht geplant. Die Busbucht ist
ausgelegt auf 2 hintereinander stehende Gelenkbusse. Für den Kfz-Verkehr steht hier ein durchgehender
Fahrstreifen zur Verfügung, so dass Behinderungen des Kfz-Verkehrs durch den Busverkehr
minimiert werden. Für den Fahrverkehr in Richtung Osten stehen 2 durchgehende Fahrstreifen zur
Verfügung. Die Bushaltestelle wird daher hier als Buskap ausgeführt. Für den Fahrverkehr verbleibt
dann bei einem haltenden Bus ebenfalls ein durchgehender Fahrstreifen. Die Haltestellenaufenthaltszeiten
können darüber hinaus mit den Fußgängergrünzeiten verbunden werden, so dass die Behinderungen
für den Kfz-Verkehr auch hier minimiert werden können.
Im Bereich des östlichen Endes der Ausbauplanung werden nördlich der Brückstraße 3 Längs- und 11
Schrägstellplätze vorgesehen. Die Stellplätze sind so angeordnet, dass während des Ein- und Ausparkens
nur die Rechtsabbiegespur, nicht aber die durchgehende Geradeausspur behindert wird. Durch
die kompaktere Gestaltung des Knotenpunktes Abteistraße/Brückstraße/ Laupendahler Landstraße
kann hier Raum für insgesamt 54 Stellplätze geschaffen werden. Zurzeit werden im Plangebiet insgesamt
ca. 95 Dauerstellplätze, 16 temporäre Stellplätze (Brückstraße) und eine Ladezone von 20 m
Länge angeboten. Zukünftig werden durch die neue Verkehrsführung 87 Dauerstellplätze und 3 Ladezonen
von ca. 26, 20 und 18 m Länge zur Verfügung stehen. Gegebenenfalls kann diese Stellplatzbilanz
durch die Freigabe des Parkens auf der von der Brücke aus gesehenen rechten Seite der Abteistraße
außerhalb der vor- und nachmittäglichen Spitzenstunden verbessert werden (siehe auch
unten).
Im Folgenden wird auf die Fragen aus dem gemeinsamen Antrag der CDU- und SPD-Fraktion in der
Bezirksvertretung IX eingegangen, sofern die Fragen nicht schon im oberen Teil angesprochen wurden:
Im Rahmen der Entwicklung des Verkehrskonzeptes wurden auch eine lärmtechnische Untersuchung
und ein Fachgutachten zu den Luftschadstoffimmissionen erstellt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass
hinsichtlich des Lärms insgesamt 94 Gebäudefronten im Plangebiet dem Grunde nach Anspruch auf
passiven Lärmschutz haben. Der tatsächliche Anspruch hängt allerdings von der Nutzung der Räume
hinter diesen Fassaden ab und muss noch ermittelt werden. Erst dann können auch die tatsächlich
anfallenden Kosten ermittelt werden. Hinsichtlich der Luftgrenzwerte ist festzustellen, dass es mit Ausnahme
lediglich eines Gebäudes am Werdener Markt, bei dem auch heute schon die Grenzwerte
überschritten werden, auch zukünftig zu keiner Überschreitung der Grenzwerte kommt. Ein verändertes
Verkehrskonzept beeinflusst vielmehr die Einhaltung der Grenzwerte positiv, da der heutige Hotspot
Brückstraße stark entlastet wird. Insofern ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass
unter Berücksichtigung der passiven Schallschutzmaßnahmen keine alternativen Verkehrslösungen
zur Einhaltung der Lärm- und Luftgrenzwerte notwendig sind.
Darüber hinaus ist vorgesehen, auf der Abteistraße lärmoptimierten Asphalt (LOA) einzubauen. Allerdings
nur bis zur Einmündung Propsteistraße, da hier die Ausbauplanung endet. Eine Fahrbahnerneuerung
bis zur Velberter Straße 84 ist nicht Teil der Maßnahmen zur Umsetzung des Verkehrskonzeptes
Werden und ist auch nicht vorgesehen. Grundsätzlich ist der Einbau von LOA in diesem Abschnitt
jedoch möglich. Der Zeitpunkt hängt jedoch vom Zustand der Fahrbahnoberfläche, der eine vordringliche
Erneuerung zurzeit nicht begründet, ab.
Ein Verbot der Einfahrt für LKW über 7,5 t im unteren Klemensborn (bis Bungertstraße) und in der
Bungertstraße ist aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht möglich. Die Straßen sind auch heute uneingeschränkt
dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Insofern fehlt hier die rechtliche Handhabe. Darüber
hinaus muss auch der Anliegerverkehr, wie z.B. die Müllabfuhr oder Möbelspediteure, deren Fahrzeuge
in der Regel ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 7,5 t haben, die Straßen befahren können.
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Fragen zu den Streuplänen und zum ÖPNV-Konzept sind unabhängig von den in dieser Vorlage behandelten
Fragen zum Verkehrskonzept und können zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden.
Ein Taxihalt kann lediglich östlich des Werdener Marktes im Bereich der geplanten Schrägeinstellplätze
eingerichtet werden.
Die Bushaltestelle in Höhe der Straße Hölle entfällt.
Ein Linksabbiegen in die Höfe auf der Abteistraße, insbesondere in die Hölle, ist aus Gründen der
Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit nicht möglich. Hier ist lediglich eine „rechts rein und
rechts raus“-Regelung möglich.
Eine Anlieferung auf der von der Brücke aus gesehenen rechten Seite der Abteistraße in den morgendlichen
Spitzenstunden zwischen 7.00 und 9.00 Uhr ist aus Gründen der Verkehrssicherheit und
Leistungsfähigkeit nicht möglich. Inwiefern eine Anlieferung oder auch ein Parken außerhalb dieser
Zeit möglich ist, sollte nach der Umsetzung des Verkehrskonzeptes, nachdem sich die Verkehrsverhältnisse
stabilisiert haben, untersucht werden. Die Anlieferzone auf der „linken“ Seite der Abteistraße
am Anfang der Spuraufweitung ist in der Planung enthalten.
Ein durchgängiger Parkstreifen in der Abteistraße zu Lasten der Bürgersteigbreite ist aufgrund der zur
Verfügung stehenden Flächen nicht möglich. Die Planung sieht bereits überall dort, wo es möglich ist,
Parkstände bzw. Ladezonen vor. Wie bereits oben beschrieben, werden auf der Abteistraße die üblichen
Gehwegbreiten von 2,50 m bereits punktuell unterschritten.
Da die Grafenstraße außerhalb des überplanten Bereiches liegt, bleiben auch die Parkplätze am Ende
erhalten. Dies gilt auch für die Parkplätze an der Josef-Breuer-Straße.
Die Anordnung eines „grünen Pfeils“ für die Rechtsabbieger in den Klemensborn ist nicht möglich, da
es dann zu Behinderungen und gefährlichen Situationen mit den die Einbahnstraße in die andere Richtung
befahrenden Bussen kommen könnte.
Im westlichen Bereich der Brückstraße zwischen Grafenstraße und Werdener Markt ist zurzeit nicht
vorgesehen, Bäume zu fällen. Stattdessen sollen hier 11 neue Bäume gepflanzt werden. Im östlich des
Werdener Marktes gelegenen Bereich entfallen jedoch die 5 vorhandenen Bäume auf der nördlichen
Seite der Brückstraße zu Gunsten der Schrägeinstellplätze.
Die Anwohner der Brückstraße werden Abgaben nach dem Kommunalabgabegesetz (KAG) für den
Umbau der Brückstraße leisten müssen. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass auch für
die Anwohner der Abteistraße KAG-Beiträge anfallen. Allerdings hier nicht für die Fahrbahn, sondern
nur für die Seitenräume und anteilig für die Straßenentwässerung. Bei den Beiträgen nach § 8 KAG
hat die Stadt Essen kein Ermessensspielraum. Es handelt sich vielmehr um eine Pflichtaufgabe der
Stadt.
2. Gestaltung des Werdener Marktes
Das Verkehrskonzept Werden sieht auch eine geänderte Verkehrsführung im Bereich des Werdener
Marktes vor, wodurch auch dieser Bereich überplant werden muss. Dadurch ergibt sich die Chance,
diesen Bereich neu zu gestalten. Das ASV hat ebenfalls das Ingenieurbüro nts aus Münster mit der
Überplanung des Werdener Marktes beauftragt.
Der Markplatz ist im Bestand durch die stark frequentierten Verkehrsachsen der Brückstraße, Heckstraße
und Abteistraße sowie markante Höhenversprünge und Geländeneigungen geprägt. Das Gelände
steigt von einem Tiefpunkt am Alten Rathaus zur Treppenanlage in Richtung Folkwang Museum ???
um ca. 2,50 m an. Eine wahrnehmbare Aufenthaltsfunktion ist im Bestand auf die Restfläche um den
Ludgerus-Brunnen beschränkt.
Das Ingenieurbüro hat in der Zwischenzeit erste Überlegungen zur Gestaltung des Werdener Marktes
angestellt. Diese befinden sich zurzeit noch in der verwaltungsinternen Abstimmung und werden in
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Kürze fertiggestellt.