17 Jan

Die Werdener Nachrichten, Ausgabe 03/2019

„Das ist nicht geplant, das war nicht geplant, und das wird nicht geplant.“

Mit diesem Worten hat Propst Jürgen Schmidt beim ökumenischen Neujahrsempfang der christlichen Gemeinden im Haus Fuhr mit dem Gerücht aufgeräumt, in die Räumlichkeiten der Domstuben solle künftig ein Seniorenheim einziehen. Stattdessen soll es dort auch künftig ein gastronomisches Angebot geben.

Ebenfalls Thema beim ökumenischen Neujahrsempfang: Parallel zum Ludgerusfest am 1. September soll in diesem Jahr sich erstmals ein Appeltatenfest über die Werdener Altstadt erstrecken: Das hat Klaus Strehlau, der Geschäftsführer des Werdener Werberings bekanntgegeben.

„International Music“ heißt eine Band um Folkwang-Student Peter Rubl, die zur Zeit von der Fachpresse umjubelt wird. Folkwang-Rektor Andreas Jacob hat versucht, sich dem Phänomen in einer Vorlesung zu nähern – und musste feststellen, dass es sich nicht so leicht in eine Schublade pressen lässt.

Zudem berichten wir darüber, wie sich der öffentliche Nahverkehr in Werden verändern soll, vom enttäuschenden Turnieraus des SC Werden-Heidhausen beim Hallenfußball, von Konzerten und Veranstaltung in und um Werden und gratulieren Andreas Diekmann zum ersten Geburtstag seines Supermarkts an der Velberter Straße.

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2 Gedanken zu „Die Werdener Nachrichten, Ausgabe 03/2019

  1. Es war mir lange Zeit nicht möglich, bundesdeutsche Zeitungen zu studieren. Das hatte auch was Gutes. Nunmehr überraschen mich div. Leserbriefe über Verkehrskonzept, Schadstoffwerte, Denkmalschutzmaßnahmen, Ortsbus usw.

    Zum Einfachsten der WN 11.1.19 vorweg: Es wurdert mich nicht, dass immer wieder sich ins Gespräch bringende und uninformierte Ortspolitiker, hier i.S. Denkmalschutz Kaiser-Friedrich-Haus, äußern. Es wundert mich aber auch nicht, dass Altbürgermeister HL Kranz durch Erfahrung und Wissen die Falschaussagen revidiert. Zur Abwägung der Wertigkeit: der uninformierte Ortspolitiker verglich uns Gegner des VVK mal mit Trump, aber 3 Jahre vor dem OVG-Urteil.

    Zur WN v. 4.1.19: Gerichte fällen Urteile nach vorhandener Gesetzgebung. Und wenn die Gesetze schlampig, falsch oder/und nicht zielorientiert erarbeitet werden, können dabei nur Verwunderliches oder bei realistischer Betrachtung „Justizirrtümer“ herauskommen. Dann muß man eben Gesetze ändern. In Deutschland aber fast unmöglich. Dafür gibt es hunderte Beispiele. Verbrennungsabgase machen auf Dauer krank. Das ist unstrittig. Sowohl Herrn Dr. Hausen als auch Herrn Leiermann ist zuzustimmen, dass auch der Verkehrslärm in der Abtei- und Brückstraße gesundheitsgefährdend wirkt. Hierzu hat sich ein Ortspolitiker mal geäußert, dass die geplante Lärmmehrung durch das VVK doch unerheblich, da bereits heute schon gesetzesüberschreitender Lärm vorhanden sei. Was für eine suspekte Begründung zur Rechtfertigung des sogen. Verkehrskonzeptes! Rufen wir in Erinnerung: Der Schall-Leistungswert wurde vertheoretisiert in 4 m Höhe mit ca. 75 – 80 dB (A) bei falschen Verkehrszahlen angenommen, reduziert ausgemittelt, ohne Bezug zur Realität. In Wahrnehmungshöhe liegt der Schallwert bei tatsächlichen > 80 – 85 dB (A). Der zulässige max-Wert für Kerngebiete beträgt < 64 dB (A). Technisch völlig unmöglich, diesen Wert zu erreichen. Ein Stadtbereich wird durch Ruhe erlebenswert, nicht durch Lärm. Die Stadt Essen ist seit vielen Jahren für Werden untätig. Also Gesetz ändern oder doch anders planen? Elektro-Autos würden zwar eine messbare Lärm- und Schadstoffreduzierung mit sich bringen, aber dann kommt der "billig gewollte" Strom aus Kernkraftwerken der Nachbarstaaten. Auch fossile Kraftwerke haben (hier in Deutschland) dauerhaft kaum Zukunft. Die Nachhaltigkeit von E-PKW's ist noch strittig, aber es ist ein 1. Schritt. Die bundesdeutsche Autoindustrie arbeitet mit den Japanern bereits im Verbund zur Entwicklung von wasserstoffbetriebenen PKW-Antrieben. Hier könnte die Zukunft liegen.

    I.S. Ortsbus ohne VVK der WN v. 18.1.19: Halbherzig und inkonsequent. Da sollen wohl dieselbetriebene Kleinbusse mit alter Verbrennungstechnik zum Einsatz kommen. Hier ist zu prüfen, ob die Zulässigkeit, auch nach neuer E 6- Norm vollumfänglich gegeben ist. Baut sich da ein neues Gerichtsthema auf? Umdenken sieht anders aus. Und ein kleiner E-Bus sei nicht einsetzbar? Es ist vordergründig, dass die Steigungen hier maßgeblich sein sollen, um den Einsatz von E-Bussen zu verhindern, da lt. Angabe die Ladung nicht 1 Tag hält. Dann muß der Einsatz eben nach Stoßzeiten oder im 2-Takt-Prinzip so gestaltet werden, dass eine vollständige Nachtaufladung möglich wird. Die Chinesen sind entwicklungstechnisch viel weiter und machen es uns demnächst vor.

    Eine Aussage hingegen ist völlig neben der "Ortsbusspur": Planungs- und Verfahrensfehler zum VVK sind keine Lapalien. Der VG/OVG-Prozess behandelte keine Formalie, sondern u.a. den Tatbestand der rechtswidrigen Inanspruchnahme privaten Grund und Bodens und einen wissentlich und willentlich vollzogenen Rechtsbruch mit eklatantem Verstoß gegen das gültige Baurecht. Bitte Urteile lesen! Immerhin hat das Gericht der Stadt Essen derzeitig das Recht auf weitere Planung entzogen. Ist das eine Lapalie oder Formalie? Das ist eher "harter Tobak". Aber das "Kleinreden" macht sich bei Sektempfängen besser. Was einer der renomiertesten Verwaltungsrechtler Deutschlands über das Verhalten und der strategischen Arbeitsweise der Stadt Essen schreibt, ist unserer WEB-Site zu entnehmen.

    Es gibt aber temporäre und Langfristlösungen, die der Stadt seit mind. 6 Jahren vorliegen und nichts an Aktualität und Wirkung verloren haben. Die Stadt geht nicht einmal auf Alternativen ein.

    Rainer Ringhoff

  2. „Ortsbus auch ohne Verkehrskonzept“
    In diesem Beitrag wird als Grund für den gerichtlich verfügten Stop des Verkehrskonztepts eine Formalie genannt. Diese Formalie ist der Verzicht auf ein Planfeststellungsverfahren und das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese „Formalien“ hat die Stadt Essen nachzuliefern, bevor das Verkehrskonzept verwirklicht werden kann. Das damit eine zeitliche Verzögerung verbunden ist, ist klar. Wenn die Stadt das Verkehrskonzept tatsächlich noch verwirklichen will, muss sie schnellstens diese Mängel beheben. Das hätte vermieden werden können, wenn die Stadt gleichzeitig mit dem Verkehrskonzept ein Planfeststellungsverfahren in Gang gesetzt hätte. Ein entsprechender Vorschlag des VCD wurde im Beschwerdeausschuss vor der Absegnung des Verkehrskonzepts im Rat abgelehnt.
    Die von Herrn Lademann erwähnte Taktverdichtung ist nicht mehr frei verhandelbar, sie ist Bestandteil des aktuell vorgelegten Luftreinhalteplans. Damit soll ein gerichtlich angedrohtes Dieselfahrverbot in Essen verhindert werden. Doch wenn die Taktverdichtung nach kurzer Zeit wieder aufgehoben wird, wird wohl auch der Luftreinhalteplan vor Gericht nicht bestehen.
    Zum Schluss noch ein Satz zu den Elektrobussen. Auf dem Baldeneysee fährt ein Elektroschiff. Dort wird der Strom von Brennstoffzellen erzeugt. Ähnlich angetriebene Kleinbusse sind bereits lieferbar. Im Vollausführung sind auch diese Fahrzeuge schon im Einsatz. Die Ruhrbahn hinkt hier ähnlich wie die Rheinbahn hinterher.

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