Die Werdener Nachrichten, Ausgabe 49/2022
Plätzchen Backen im Ukraine Café sorgte für gute Laune und den guten Zweck.
Verwaltung bremst Radweg entlang der B 224 weiter aus – Bezirksvertretung kritisiert Stillstand bei der Planung
Ein wenig wie im Film-Klassiker „Und täglich grüßt das Murmeltier“ kamen sich die Bezirksvertreter wohl vor, als sie die Antwort der Verwaltung auf ihre Anfrage nach dem neuesten Stand zum Bau des Radwegs entlang der B 224 lasen: Diese liest sich fast genau so wie das, was die Stadt Essen bereits vor über einem halben Jahr präsentiert hat. Nicht nur der Mobilitätsbeauftragte der Bezirksvertretung IX (Werden/Kettwig/Bredeney) Max Stahr zeigt sich ob dieses offensichten Stillstands bei den Planungen „erschüttert“.
Zwei verkaufsoffene Sonntage geplant – Im ersten Halbjahr 2023
Der Rat der Stadt Essen hat in seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch die Termine für die verkaufsoffenen Sonntage beschlossen: Auch für Werden stehen zwei Sonntage im Jahr 2023 auf dem Programm, an denen die Geschäfte in der Altstadt ihre Pforten jeweils von 13 bis 18 Uhr öffnen dürfen.
So soll am 26. März ein verkaufsoffener Sonntag den Frühjahrsmarkt mit Stoff- & Tuchmarkt in Werden begleiten, und am 11. Juni ist eine zweite Ausgabe der Veranstaltung „Wein & Kunst“ geplant die in diesem Jahr Premiere feierte. Auch dann sollen die Geschäfte wieder ab 13 Uhr fünf Stunden lang öffnen dürfen.
Verwaltung bremst Radweg entlang der B 224 weiter aus – Bezirksvertretung kritisiert Stillstand bei der Planung
Keine Steuerverschwendung für einen Radweg, denn das trifft auf die B 224 in Werden zu:
https://www.bundestag.de/resource/blob/711440/5573b0f598f2861309a090260bdc2d60/WD-7-071-20-pdf-data.pdf
Insbesondere im Bereich von Ortsdurchfahrten, einschließlich solcher von Bundesstraßen, führen diese Konkretisierungen mithin dazu, dass Tempolimits aus Gründen der Verkehrssicherheit nur dann angeordnet werden können, wenn im konkreten Einzelfall eine tatsächliche Gefahrenlage gegeben ist, ein über das normale Maß hinausgehendes Unfallrisiko besteht und zudem keine alternative Möglichkeit gegeben ist, die örtliche Verkehrssicherheit zu verbessern.15 Einschränkungen erfährt dieser Grundsatz seit dem Inkrafttreten der Ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung, und der damit verbundenen Einführung des § 45 Abs. 9
StVO im Dezember 2016,16 wiederum durch § 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 6 StVO. Danach sind innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen,
Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern auch unabhängig vom Bestehen einer besonde-ren Gefahrenlage ausdrücklich zulässig. § 45 Abs. 9 S. 3 StVO gilt insoweit nicht.
30 km/h Machen, nicht lamentieren ab Werdener Brücke bis Heidhausen
Mehr Sicherheit für Kinder durch Geschwindigkeitsreduzierung,
bessere Luft und weniger Lärm für alle Anwohner
an der B 224
https://www.b224werden.de/PRESSE