11 Mai

Naturschutzbeirat: Nebeneinander von Uhu und Klettern im Werdener Steinbruch unmöglich

Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Essen hält den Uhuschutz im Werdener Steinbruch nicht mit den vom Deutschen Alpenverein (DAV) angedachten Kletteraktivitäten vereinbar. Das hat der Beirat nach einem Gespräch mit Vertretern von Naturschutzverbänden und DAV bekanntgegeben.

Der Uhu wird dein Steinbruch nicht mit Kletterern teilen müssen. Foto: Nabu Ruhr


Aufgrund der geringen Größe des Steinbruchs sei ein Nebeneinander von Uhu und Kletterei dort nicht möglich, so Dr. Bodo Tigges, Vorsitzender des Naturschutzbeirates. Er begrüßt, dass die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Essen den Deutschen Alpenverein darauf hingewiesen hat, dass ein Klettern nach den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes „fast das gesamte Jahr über rechtlich nicht zulässig ist“. Auch unterstützt der Naturschutzbeirat die Idee der Stadtverwaltung, einen Kauf des Grundstücks an der Laupendahler Landstraße zu erwerben, um den Artenschutz dort zu gewährleisten und das Areal als Naturschutzgebiet auszuweisen.
Der DAV wollte den Steinbruch vom Ruhrverband erwerben, um ihn für den Klettersport zu nutzen. Um den Uhu nicht zu verdrängen, wollte er dafür jeweils nur in einem der zwei Teile des Steinbruchs klettern. Aus Sicht des Naturschutzbundes (Nabu) Ruhr wäre das jedoch nicht möglich gewesen, da die jungen Uhus beide Teile des Steinbruchs nutzen. Der Naturschutzbeirat hat sich der Argumentation des Nabu Ruhr angeschlossen.
Als unabhängige Vertretung der Belange von Natur und Landschaft ist der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Essen eingerichtet und soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken. Er setzt sich aus Vertretern von Naturschutzverbänden sowie Landwirtschafts-, Waldbauern-, Gartenbau-, Jagd-, Fischerei-, Sport- und Imkereiverbänden zusammen.